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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule „Mein Tennis Team“ (im Folgenden MTT genannt). Zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen sind nur rechtsgültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Der Vertrag mit MTT kommt durch unsere Bestätigung nach der Anmeldung der Schüler zustande. Die MTT behält sich das Recht vor, die Wahl der Trainer vorzunehmen. Die Anmeldung der Trainingsteilnehmer erfolgt vorwiegend über unsere Formulare. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenordnung des TSC Glashütte auf der Anlage.

2. Training

Unsere Angebote umfassen Gruppen- und Einzeltraining, Camps, Schul AG‘s sowie Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppen können entweder von den Trainingsteilnehmern selbst oder von der MTT zusammengestellt werden. Gruppentraining für Erwachsene besteht aus bis zu vier Spielern, während Kinder- und Jugendgruppen bis zu fünf Spieler umfassen können. Größere Gruppen werden nur unter besonderen Umständen, wie begrenzten Platz- und Zeitkapazitäten, Schulklassen oder Tenniskindergarten, oder nach individueller Absprache gebildet. Die MTT kann Gruppen nach praktischen Erfordernissen, insbesondere Spielstärke und Alter, einteilen oder Änderungen vornehmen. Ein Anrecht auf bestimmte Trainer besteht nicht. Wir versuchen jedoch, den Wünschen der Trainingsteilnehmer nach Möglichkeit gerecht zu werden. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Einzel- und Gruppen, sowie für Intensivkurse. Jeder Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung, dass er über eine private Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung verfügt und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern bestätigen die Krankenversicherung und Gesundheit ihrer teilnehmenden Kinder.

3. Teilnahme an Punktspielen

Alle Trainingsteilnehmer der Tennisschule erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Training damit einverstanden, dass sie von der Tennisschule für Punktspiele gemeldet werden dürfen. Eine tatsächliche Teilnahme an den Punktspielen ist freiwillig und besteht nicht als Verpflichtung.

4. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder erstreckt sich nur während des Trainings. Vor und nach dem Training kann die MTT keine Aufsicht übernehmen. Eltern/Erziehungsberechtigte sind daher dafür verantwortlich, ihre Kinder pünktlich zu bringen und abzuholen. Kinder werden darauf hingewiesen, den Trainingsbereich nicht eigenständig zu verlassen und den Anweisungen der Trainer zu folgen. Die MTT übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich dennoch verlässt.

5. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns das Recht vor, Trainingsteilnehmer bei wiederholtem Missachten der Traineranweisungen oder Störungen vom Gruppen- oder Einzeltraining auszuschließen. Dies gilt auch für Erwachsene, die wiederholt zu spät erscheinen und dadurch den Ablauf der Trainingsstunde beeinträchtigen, sowie für Eltern oder Schüler, deren Äußerungen das Vertrauensverhältnis zum Trainer belasten. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die den Anweisungen nicht folgen. Eltern stimmen zu, dass ihre Kinder in solchen Fällen im Trainingsbereich bleiben müssen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

6. Ausgefallene Stunden

Wenn vereinbarte Trainingstermine innerhalb eines laufenden Kurses von den Teilnehmern nicht wahrgenommen werden können, ist die MTT umgehend zu informieren. Dies gilt auch für Einzeltrainingsstunden. Die Absage von Trainingseinheiten während einer laufenden Saison oder eines Kurses, auch bei Krankheit oder Verletzung (auch mit Attest), entbindet die Teilnehmer nicht von der Pflicht, das gesamte Kursentgelt zu zahlen. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen, und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Bei mehrfacher Absage von Einzelstunden behält sich die MTT das Recht vor, diese anderweitig zu vergeben. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, bis ein Ersatzteilnehmer gefunden wurde. Werden keine Ersatzspieler oder -gruppen gefunden, ist das gesamte Kursentgelt zu zahlen. Im Falle einer Absage durch die Trainer haben die Teilnehmer Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Rückerstattung des anteiligen Entgelts für die abgesagte Stunde. Bei Unbespielbarkeit des Platzes im Sommer wird entweder in die Halle ausgewichen oder es wird eine Konditions- oder Theoriestunde angeboten. Ein Anspruch auf einen eigenen Hallenplatz besteht nicht, und die Kosten sind von den Teilnehmern dennoch zu tragen. Etwaige Mietkosten für den Hallenplatz im Sommer werden anteilig auf die Teilnehmer umgelegt und sind an den TSC Glashütte zu entrichten. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Abwesende Trainer können durch andere ersetzt werden. Bei Ausfällen aufgrund von Naturgewalten wie schlechtem Wetter (Starkregen, Sturm, Schneefall, Eisglätte usw.) und Stromausfall besteht kein Ersatzanspruch.

7. Mitgliedschaft im Verein „TSC Glashütte“

Jede Person, unabhängig vom Alter, die an einem Training von MTT in einer zweiten Saison teilnimmt, verpflichtet sich, Mitglied im „TSC Glashütte“ zu werden. Details zu Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und anderen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste des TSC Glashütte.

8. Kosten für Mitglieder und Gäste auf der Tennisanlage des TSC Glashütte bei der Buchung von Trainingseinheiten

Der von MTT für Trainingsstunden oder -kurse auf der Tennisanlage des TSC Glashütte in Rechnung gestellte Beitrag umfasst das Trainerhonorar, Leihschläger für Anfänger, Trainingsmaterial und mögliche Gastgebühren. In der Wintersaison (für Jugendliche) ist die anteilige Hallenmiete, die von den jugendlichen Teilnehmern an den TSC Glashütte zu entrichten ist, inbegriffen. Dies wird von MTT für die Teilnehmer abgewickelt. Erwachsene, die während der Wintersaison regelmäßiges Training bei MTT buchen, müssen einen separaten Hallen-Aboplatz für den gesamten Winter bei TSC Glashütte buchen und bezahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, trainingsfreie Zeiten (Ferien, Feiertage usw.) auszuschließen. Die Unterschiede in den Preisen ergeben sich je nach gewünschter Anzahl der Teilnehmer pro Einheit, Mitgliedschaft oder Gaststatus sowie den verschiedenen Tages- und Wochenstunden. Informationen zur Hallenbuchung finden Sie am Aushang des TSC Glashütte.

9. Übertragungsmöglichkeit

Wenn ein Spieler sein Gruppen- oder Einzeltraining nicht wahrnehmen kann, besteht nach Absprache mit MTT die Möglichkeit, die Trainerstunde auf eine andere Person zu übertragen oder zu wechseln. Dies gilt auch für Einzelunterricht. Kann ein Teilnehmer keinen Ersatzspieler benennen, ist es MTT gestattet, einen anderen Spieler auszuwählen. Dies beinhaltet jedoch keine finanzielle Erstattung für die abgesagte Teilnahme an der Trainerstunde.

10. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen aufgrund mangelhafter oder fehlender Leistungen sind uns spätestens bis zum zweiten Tag nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Schäden an Personen oder Sachen, die während des Trainings entstehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

12. Bezahlung und Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils bei Einzeltrainingsstunden nach Abschluss der Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Kursbeginn und bei Saisonkursen am ersten Kurstag fällig. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung oder bei Jahresabonnements monatlich zu zahlen. In Sonderfällen ist nach Absprache mit MTT eine Zahlung in zwei Raten möglich. Bei Zahlungsverzug wird unsere Forderung mit dem üblichen Bankzinssatz verzinst.

13. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Trainingskurses sind wir berechtigt, Ihre Daten für drei Jahre aufzubewahren. MTT verpflichtet sich, die gesammelten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Durch Akzeptanz der AGBs stimmen die Trainingsteilnehmer und Gäste zu, dass MTT und der TSC Glashütte Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden dürfen.

14. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.